Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Anbieter-Marktplatz von Events Heinsberg
Stand: 07.09.2026 Version: 1.1
§ 1 Betreiber und Geltungsbereich
(1) Betreiber des Anbieter-Marktplatzes auf Events-Heinsberg.de ist:
Joe-Philipp Rothe JPR Digital & Airworks Einzelunternehmen Flahstraß 47 52511 Geilenkirchen Deutschland
E-Mail: info@events-heinsberg.de
Events Heinsberg ist eine Marke und ein Angebot von JPR Digital & Airworks.
Nachfolgend wird der Betreiber als „Events Heinsberg“ bezeichnet.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Registrierung, Nutzung sowie kostenpflichtige Nutzung des Anbieter-Marktplatzes von Events Heinsberg durch private und gewerbliche Anbieter.
(3) Anbieter können über den Marketplace eigene Dienstleistungen und Angebote mit Bezug zu Veranstaltungen präsentieren und von Interessenten kontaktiert werden.
(4) Abweichende Bedingungen eines Anbieters gelten nur, wenn Events Heinsberg ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) „Anbieter“ ist eine natürliche oder juristische Person, die sich für den Anbieter-Marktplatz registriert oder dort ein Anbieterprofil betreibt.
(2) „Privater Anbieter“ ist eine natürliche Person, die gegenüber Events Heinsberg erklärt, ihre angebotenen Leistungen nicht im Rahmen einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit anzubieten.
(3) „Gewerblicher Anbieter“ ist ein Anbieter, der bei der Nutzung des Marketplace in Ausübung seiner gewerblichen, geschäftlichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(4) „Interessent“ ist eine Person, ein Verein, ein Unternehmen oder eine sonstige Organisation, die über Events Heinsberg mit einem Anbieter Kontakt aufnimmt.
(5) „Anbieterprofil“ ist die öffentliche Darstellung des Anbieters einschließlich der von ihm bereitgestellten Informationen, Leistungen, Medien und Kontaktmöglichkeiten.
(6) „Marketplace-Leistung“ bezeichnet die von Events Heinsberg bereitgestellte digitale Infrastruktur zur Darstellung, Auffindbarkeit und Kontaktvermittlung.
§ 3 Funktion des Marketplace
(1) Events Heinsberg stellt eine Plattform bereit, über die Anbieter ihre Leistungen präsentieren und Interessenten Kontakt zu ihnen aufnehmen können.
(2) Events Heinsberg wird nicht Vertragspartner eines Vertrags über die vom Anbieter angebotene Dienstleistung.
Ein Vertrag über DJ-Leistungen, Fotografie, Videografie, Catering, Eventtechnik, Dekoration oder sonstige Leistungen kommt ausschließlich zwischen Anbieter und Interessent zustande.
(3) Events Heinsberg handelt hinsichtlich eines solchen Vertrags grundsätzlich weder als Vertreter noch als Erfüllungsgehilfe einer der Vertragsparteien.
(4) Anbieter und Interessent sind selbst verantwortlich für insbesondere:
- Inhalt und Umfang der vereinbarten Leistung,
- Vergütung,
- Termine,
- Zahlungsbedingungen,
- Stornierungen,
- Versicherungen,
- Genehmigungen,
- steuerliche Pflichten,
- Rechnungsstellung,
- Durchführung des Auftrags und
- sonstige Vertragsbedingungen.
(5) Eine über Events Heinsberg versendete Anfrage stellt für sich genommen noch keinen Vertragsschluss zwischen Anbieter und Interessent dar.
(6) Events Heinsberg schuldet weder das Zustandekommen eines Auftrags noch eine bestimmte Anzahl von Anfragen, Buchungen, Profilaufrufen, Klicks, Kontakten oder Umsätzen.
§ 4 Teilnahme und Registrierung
(1) Anbieter müssen mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein. Juristische Personen und Organisationen müssen durch eine vertretungsberechtigte Person handeln.
(2) Anbieter müssen bei Registrierung und Nutzung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen.
(3) Insbesondere ist wahrheitsgemäß anzugeben, ob die Tätigkeit als privater oder gewerblicher Anbieter ausgeübt wird.
(4) Ändern sich die tatsächlichen Verhältnisse, muss der Anbieter seine Angaben unverzüglich aktualisieren.
(5) Events Heinsberg kann bei begründeten Zweifeln weitere Informationen oder Nachweise verlangen und ein Profil bis zur Klärung vorübergehend einschränken.
(6) Events Heinsberg übernimmt keine steuerliche, gewerberechtliche oder berufsrechtliche Einordnung der Tätigkeit des Anbieters.
Der Anbieter ist selbst dafür verantwortlich zu prüfen, welche rechtlichen, steuerlichen, gewerberechtlichen oder sonstigen Anforderungen für seine Tätigkeit gelten.
(7) Es besteht kein Anspruch auf Annahme einer Bewerbung oder Veröffentlichung eines Anbieterprofils.
§ 5 Benutzerkonto und Zugangsdaten
(1) Anbieter müssen ihre Zugangsdaten vertraulich behandeln und vor dem Zugriff Dritter schützen.
(2) Werden einem Anbieter unberechtigte Zugriffe oder ein Missbrauch seines Kontos bekannt, soll Events Heinsberg unverzüglich informiert werden.
(3) Ein Anbieter darf grundsätzlich nur Profile betreiben, die ihm selbst oder einem von ihm wirksam vertretenen Unternehmen beziehungsweise Angebot zuzuordnen sind.
§ 6 Anbieterprofil und Veröffentlichung
(1) Anbieterprofile können vor Veröffentlichung sowie nachträglich redaktionell oder administrativ geprüft werden.
(2) Events Heinsberg kann eine Veröffentlichung insbesondere zurückstellen, einschränken oder ablehnen, wenn:
- Angaben fehlen,
- Angaben offensichtlich unrichtig oder irreführend erscheinen,
- begründete Zweifel an der Identität oder Anbieterklassifikation bestehen,
- Inhalte gegen diese AGB oder die Anbieter-Richtlinien verstoßen,
- Rechte Dritter betroffen sein könnten,
- ein Sicherheits- oder Missbrauchsverdacht besteht.
(3) Eine redaktionelle Freigabe stellt keine Garantie oder Zertifizierung hinsichtlich Qualität, Zuverlässigkeit, Bonität, Zulässigkeit oder fachlicher Eignung eines Anbieters dar.
(4) Eine öffentliche Kennzeichnung als „verifiziert“ erfolgt nur, wenn hierfür ein von Events Heinsberg definierter Prüfprozess durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen wurde.
§ 7 Tarife und Leistungsumfang
(1) Events Heinsberg bietet unterschiedliche Funktionsumfänge des Marketplace an.
Testzugang
Der Testzugang kostet einmalig 2,99 €.
Er gewährt für 30 Tage den jeweils ausgewiesenen erweiterten Test-Funktionsumfang.
Der Testzugang wird nach Ablauf der 30 Tage nicht automatisch zu einem kostenpflichtigen Abonnement.
Wurde kein Basis- oder Plus-Tarif gewählt, endet der Testzugang. Das Anbieterprofil ist anschließend nicht mehr öffentlich im Marketplace sichtbar und kann keine neuen Anfragen erhalten. Konto, Profildaten und bereits vorhandene Anfragen bleiben erhalten. Eine erneute öffentliche Aktivierung ist durch die Auswahl von Basis oder Plus möglich.
Basis
8,99 € pro Monat
oder
89 € für zwölf Monate.
Plus
18,99 € pro Monat
oder
189 € für zwölf Monate.
(2) Maßgeblich für den konkreten Funktionsumfang ist die unmittelbar vor Vertragsschluss angezeigte Leistungsbeschreibung.
(3) Funktionen können sich insbesondere hinsichtlich:
- Profilumfang,
- Galerie,
- Leistungen,
- externen Links,
- Social-Media-Verlinkungen,
- Statistiken,
- Analytics und
- weiterer Zusatzfunktionen
unterscheiden.
(4) Ein kostenpflichtiger Tarif begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Position im Marketplace oder eine bestimmte Reichweite.
§ 8 Vertragsschluss bei kostenpflichtigen Angeboten
(1) Die Darstellung der Marketplace-Tarife ist noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss.
(2) Vor der zahlungspflichtigen Bestellung erhält der Anbieter eine Bestellübersicht mit insbesondere:
- Produkt beziehungsweise Tarif,
- Preis,
- Laufzeit,
- Verlängerungs- beziehungsweise Beendigungsregelung und
- wesentlichen Leistungsmerkmalen.
(3) Der Anbieter muss die für den Vertrag erforderlichen Erklärungen aktiv abgeben. Checkboxen werden nicht vorausgewählt.
(4) Bei privaten Anbietern werden zusätzlich die gesetzlich erforderlichen Verbraucherinformationen einschließlich der Widerrufsbelehrung bereitgestellt.
(5) Der Vertrag kommt zustande, sobald Events Heinsberg die Bestellung nach erfolgreicher Zahlungsabwicklung bestätigt beziehungsweise den gewählten Zugang aktiviert.
(6) Die jeweils akzeptierten Versionen der Vertragsdokumente und der Zeitpunkt der Zustimmung werden technisch dokumentiert.
§ 9 Preise und Umsatzsteuer
(1) Es gelten die im Bestellvorgang dargestellten Preise.
(2) Die angegebenen Preise sind Endpreise.
(3) Events Heinsberg wendet derzeit die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG an. Umsatzsteuer wird daher nicht gesondert ausgewiesen.
(4) Sollte sich die steuerliche Behandlung zukünftig ändern, werden zukünftige Preis- und Rechnungsangaben entsprechend angepasst.
§ 10 Zahlungsabwicklung
(1) Die Zahlungsabwicklung der kostenpflichtigen Marketplace-Leistungen erfolgt über Stripe.
(2) Der Anbieter ist dafür verantwortlich, ein gültiges Zahlungsmittel bereitzustellen.
(3) Schlägt eine wiederkehrende Zahlung fehl, kann Events Heinsberg den Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen entsprechend der jeweils vorgesehenen Zahlungs- und Kulanzlogik einschränken.
(4) Rückerstattungen, Chargebacks oder erfolgreich durchgeführte Zahlungsstreitigkeiten können zum Entzug der mit der betreffenden Zahlung verbundenen kostenpflichtigen Berechtigungen führen.
(5) Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
Testzugang
(1) Der Testzugang endet nach 30 Tagen automatisch.
(2) Es entsteht hierdurch kein automatisches kostenpflichtiges Folgeabonnement.
Monatstarife
(3) Monatstarife haben eine Vertragsperiode von einem Monat.
(4) Sie verlängern sich jeweils um eine weitere monatliche Vertragsperiode, solange sie nicht zum Ende der jeweils laufenden Vertragsperiode gekündigt werden.
(5) Eine Kündigung ist über die von Events Heinsberg bereitgestellten Online-Funktionen möglich.
Jahrestarife
(6) Jahrestarife haben in Version 1.0 des Marketplace eine feste Laufzeit von zwölf Monaten.
(7) Eine automatische Verlängerung des Jahrestarifs findet zunächst nicht statt.
(8) Eine Fortsetzung nach Ablauf der zwölf Monate setzt eine erneute Auswahl beziehungsweise Verlängerung durch den Anbieter voraus.
Allgemein
(9) Nach Ende eines kostenpflichtigen Tarifs ist kein aktives Paket vorhanden. Das Anbieterprofil ist dann nicht mehr öffentlich im Marketplace sichtbar und kann keine neuen Anfragen erhalten. Konto, Profildaten und bereits vorhandene Anfragen bleiben erhalten. Eine erneute öffentliche Aktivierung ist durch die Auswahl von Basis oder Plus möglich.
(10) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(11) Soweit gesetzlich für Verbraucherverträge erforderlich, stellt Events Heinsberg zusätzlich eine unmittelbar und leicht zugängliche Online-Kündigungsmöglichkeit bereit.
§ 12 Widerrufsrecht privater Anbieter
(1) Handelt der Anbieter gegenüber Events Heinsberg als Verbraucher, steht ihm bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht zu.
(2) Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
(3) Ein privater Anbieter kann ausdrücklich verlangen, dass Events Heinsberg mit der Bereitstellung des gebuchten Marketplace-Zugangs bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.
(4) Die sofortige Freischaltung schließt das gesetzliche Widerrufsrecht nicht automatisch aus.
(5) Events Heinsberg macht in der ersten Version des Marketplace bei einem fristgerechten Widerruf eines privaten Anbieters keinen anteiligen Wertersatz für die bis zum Widerruf erfolgte Marketplace-Nutzung geltend.
(6) Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
§ 13 Pflichten der Anbieter
Anbieter verpflichten sich insbesondere:
1. nur wahrheitsgemäße und aktuelle Angaben zu veröffentlichen, 2. keine irreführenden Angaben über Leistungen, Preise oder Qualifikationen zu machen, 3. nur rechtlich zulässige Leistungen anzubieten, 4. erforderliche Genehmigungen, Versicherungen, steuerliche Pflichten oder berufliche Voraussetzungen eigenständig zu prüfen, 5. keine fremden Identitäten oder Unternehmensdaten zu verwenden, 6. keine betrügerischen oder täuschenden Angebote einzustellen, 7. keine Schadsoftware, Phishing-Inhalte oder gefährlichen Links bereitzustellen, 8. Rechte Dritter zu beachten, 9. Anfragedaten nur für zulässige Zwecke zu verwenden und 10. Änderungen wesentlicher Anbieterinformationen zeitnah einzupflegen.
§ 14 Inhalte, Bilder und Rechte
(1) Anbieter dürfen nur Texte, Bilder, Logos, Videos und andere Medien bereitstellen, zu deren Nutzung und Veröffentlichung sie berechtigt sind.
(2) Anbieter sind insbesondere dafür verantwortlich, dass keine Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Rechte am eigenen Bild oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden.
(3) Der Anbieter räumt Events Heinsberg für die Dauer der Veröffentlichung ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den bereitgestellten Inhalten ein, soweit dies für den Betrieb und die Darstellung des Marketplace erforderlich ist.
Dies umfasst insbesondere:
- Speicherung, - technische Verarbeitung, - Darstellung des Anbieterprofils, - Erstellung technisch erforderlicher Bildvarianten und Vorschaubilder sowie - Bewerbung des betreffenden Anbieterprofils innerhalb der eigenen Events-Heinsberg-Kanäle.
(4) Events Heinsberg erwirbt hierdurch kein Eigentum an den Inhalten.
(5) Nach Löschung des betreffenden Inhalts oder Profils endet das eingeräumte Nutzungsrecht grundsätzlich, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, Sicherungszwecke oder berechtigten Dokumentationsinteressen entgegenstehen.
§ 15 Kontaktanfragen
(1) Interessenten können Anbieter über die Marketplace-Funktionen kontaktieren.
(2) Anbieter entscheiden selbst, ob und wie sie auf eine Anfrage reagieren.
(3) Übermittelte Kontaktdaten dürfen grundsätzlich nur zur Bearbeitung der jeweiligen Anfrage und der damit unmittelbar verbundenen Kommunikation verwendet werden.
(4) Eine Nutzung für unaufgeforderte Massenwerbung, der Verkauf von Kontaktdaten oder andere zweckfremde Nutzungen ist nicht zulässig, soweit keine eigenständige Rechtsgrundlage hierfür besteht.
§ 16 Bewertungen
(1) Soweit Events Heinsberg Bewertungen ermöglicht, sollen diese grundsätzlich an eine tatsächlich über den Marketplace vermittelte Anfrage anknüpfen.
(2) Nicht zulässig sind insbesondere:
- erfundene Bewertungen,
- manipulierte Bewertungen,
- beleidigende Inhalte,
- nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen,
- Bewertungen ohne tatsächlichen Bezug zum Anbieter.
(3) Bewertungen können gemeldet und administrativ überprüft werden.
(4) Anbieter haben keinen Anspruch darauf, dass ausschließlich positive Bewertungen veröffentlicht werden.
§ 17 Ranking und bezahlte Sichtbarkeit
(1) Die Auffindbarkeit eines Anbieters richtet sich insbesondere nach fachlicher und regionaler Relevanz.
Hierzu können unter anderem berücksichtigt werden:
- Leistungsbereich,
- angebotene konkrete Leistungen,
- Standort,
- Einsatzradius,
- Entfernung und
- Profilstatus.
(2) Grundsatz des Marketplace ist:
Relevanz vor bezahlter Sichtbarkeit.
(3) Ein kostenpflichtiger Tarif begründet keinen Anspruch darauf, fachlich oder regional passendere Anbieter zu verdrängen.
(4) Sollten künftig gesonderte bezahlte Hervorhebungen angeboten werden, werden diese entsprechend gekennzeichnet.
§ 18 Meldungen, Moderation und Sperrung
(1) Anbieterprofile und Inhalte können gemeldet werden.
(2) Gründe können insbesondere sein:
- falsche Angaben,
- Betrugs- oder Scam-Verdacht,
- falsche Anbieterklassifikation,
- Urheberrechtsverletzungen,
- unangemessene oder rechtswidrige Inhalte,
- nicht mehr aktive Anbieter.
(3) Events Heinsberg kann Inhalte oder Profile während einer Prüfung vorübergehend einschränken.
(4) Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann Events Heinsberg:
- Inhalte entfernen,
- Funktionen einschränken,
- Profile pausieren,
- Konten sperren oder
- Vertragsverhältnisse aus wichtigem Grund beenden.
(5) Soweit dies nach Art und Schwere des Vorgangs angemessen ist, kann dem Anbieter Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
§ 19 Verifikation
(1) Eine bloße Veröffentlichung auf Events Heinsberg stellt keine Verifikation des Anbieters dar.
(2) Eine öffentliche Verifikationskennzeichnung wird nur angezeigt, wenn der hierfür vorgesehene Prüfprozess erfolgreich abgeschlossen wurde.
(3) Auch eine Verifikation stellt keine Garantie für Qualität, Zuverlässigkeit, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Eignung eines Anbieters für einen konkreten Auftrag dar.
§ 20 Verfügbarkeit und Weiterentwicklung
(1) Events Heinsberg bemüht sich um eine zuverlässige technische Bereitstellung des Marketplace.
(2) Eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden.
(3) Wartungen, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen sowie Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Events Heinsberg können zu zeitweisen Einschränkungen führen.
(4) Events Heinsberg darf den Marketplace weiterentwickeln und Funktionen ändern oder ergänzen, soweit bereits bezahlte wesentliche Leistungsansprüche nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
(5) Kostenfreie Funktionen können mit Wirkung für die Zukunft verändert werden.
(6) Gesetzliche Rechte im Zusammenhang mit digitalen Leistungen bleiben unberührt.
§ 21 Keine Erfolgsgarantie
Events Heinsberg garantiert insbesondere nicht:
- eine bestimmte Zahl von Profilaufrufen,
- eine bestimmte Reichweite,
- bestimmte Klickzahlen,
- eine bestimmte Zahl von Anfragen,
- das Zustandekommen von Aufträgen oder
- einen bestimmten Umsatz.
§ 22 Haftung
(1) Events Heinsberg haftet unbeschränkt bei:
- Vorsatz,
- grober Fahrlässigkeit,
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie
- in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Events Heinsberg im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Events Heinsberg ist grundsätzlich nicht für die von selbständigen Anbietern angebotenen oder erbrachten Leistungen verantwortlich.
(4) Events Heinsberg haftet nicht allein deshalb für Schäden aus einem Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und Interessent, weil der Kontakt über Events Heinsberg zustande gekommen ist.
(5) Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere Verbraucherrechte, bleiben unberührt.
§ 23 Freistellung bei Anbieterinhalten
(1) Verletzt ein Anbieter schuldhaft Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften durch von ihm bereitgestellte Inhalte oder Angaben, kann er im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen verpflichtet sein, Events Heinsberg von hierdurch berechtigt entstehenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
(2) Dies gilt nicht, soweit der Anbieter die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
(3) Events Heinsberg wird den Anbieter über entsprechende Ansprüche angemessen informieren und ihm, soweit möglich, Gelegenheit zur Mitwirkung bei der Klärung geben.
§ 24 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung von Events Heinsberg.
Anbieter sind für die rechtmäßige weitere Verarbeitung der ihnen über eine Kontaktanfrage übermittelten personenbezogenen Daten in ihrem eigenen Verantwortungsbereich zuständig.
§ 25 Vertragsbeendigung und Kontolöschung
(1) Anbieter können die Löschung ihres Kontos über die hierfür angebotenen Funktionen beziehungsweise durch Kontaktaufnahme mit Events Heinsberg veranlassen.
(2) Laufende Vertragsverhältnisse sowie gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben hiervon unberührt.
(3) Nach Vertragsende ist das Anbieterprofil nicht mehr öffentlich im Marketplace sichtbar und kann keine neuen Anfragen erhalten. Konto, Profildaten und bereits vorhandene Anfragen bleiben vorbehaltlich Absatz 4 erhalten. Eine erneute öffentliche Aktivierung ist über Basis oder Plus möglich.
(4) Personenbezogene Daten werden entsprechend der Datenschutzerklärung und den gesetzlichen Anforderungen gelöscht oder anonymisiert, soweit keine Aufbewahrungspflicht oder andere Rechtsgrundlage entgegensteht.
§ 26 Änderungen dieser AGB
(1) Für neue Verträge gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereitgestellte AGB-Version.
(2) Die jeweils akzeptierte Version und der Zeitpunkt der Zustimmung werden dokumentiert.
(3) Änderungen laufender Verträge erfolgen nur im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen.
(4) Soweit hierfür eine Zustimmung des Anbieters erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.
§ 27 Anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch zwingende Schutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers nicht entzogen werden.
(3) Ist der Anbieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten hinsichtlich des Gerichtsstands die gesetzlich zulässigen Vereinbarungen beziehungsweise gesetzlichen Regelungen.
(4) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 28 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, richten sich die Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.